Teilnahmebedingungen
für den Fotowettbewerb „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“
Im Zeitraum vom 03. Januar 2024 bis 31. Juli 2024 führt die Kreissparkasse Heinsberg im Kreis Heinsberg den Fotowettbewerb „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“ durch.
Die besten 13 Bilder werden von der Kreissparkasse Heinsberg prämiert (1 Foto für das Titelblatt und 12 Fotos für jedes Kalenderblatt). Für das Siegerbild ist die Titelseite reserviert.
Für die Teilnahme am Fotowettbewerb „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“ gelten folgende Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt am Fotowettbewerb „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“ sind folgende Personenkreise:
- alle Kundinnen und Kunden der Kreissparkasse Heinsberg ab einem Alter von 16 Jahren
- alle Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz im Kreis Heinsberg haben, ab einem Alter von 16 Jahren
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreissparkasse
Voraussetzung ist, dass die vorliegenden Teilnahmebedingungen erfüllt und akzeptiert werden.
Jede*r Teilnehmer*in kann sich maximal mit drei Fotoeinreichungen am Wettbewerb beteiligen.
Die Kreissparkasse Heinsberg behält sich vor, Teilnehmer*innen in begründeten Einzelfällen aus sachlichen Gründen von der Teilnahme am Fotowettbewerb „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“ auszuschließen.
Wettbewerbsdurchführung
- Die Teilnahme am Fotowettbewerb „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“ kann nur online über die Website der Kreissparkasse Heinsberg fotowettbewerb.meine-kreissparkasse-heinsberg.de erfolgen.
- Für die Teilnahme ist ausschließlich das auf der Internetseite bereitgestellte Online-Modul zu verwenden. Die erforderlichen Daten sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und abzusenden.
- Einsendeschluss ist der 31. Juli 2024 um 23.59 Uhr.
- Nach erfolgreichem Upload erhält jede*r Teilnehmer*in eine Bestätigung an die angegebene Mailadresse.
- Bewerbungen, die gegen die guten Sitten oder die Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Kreissparkasse Heinsberg jederzeit zurückgewiesen oder gelöscht werden. Die betroffenen Teilnehmer*innen werden hierüber durch die Kreissparkasse Heinsberg schriftlich informiert.
Ermittlung der Sieger*innen und Übergabe der Gewinne
- Eine Fachjury aus Fotokünstlerinnen/Fotokünstlern und Vertreterinnen/Vertretern der Kreissparkasse Heinsberg ermittelt die Sieger*innen.
- Kriterien sind die Kreativität und Originalität in der fotografischen Umsetzung des Themas.
- Die Sieger*innen werden von der Kreissparkasse Heinsberg benachrichtigt.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die Kreissparkasse Heinsberg behält sich vor, die Übergabe und Auszahlung der Gewinne im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorzunehmen.
- Die Kreissparkasse Heinsberg ist berechtigt, die Namen der Sieger*innen zu veröffentlichen sowie die Übergabe der Preise an die Sieger*innen in Wort, Schrift und Bild (Foto/Film) zu dokumentieren, hierüber zu berichten und die eingereichten Fotos dauerhaft in allen Medien (auch online) zu nutzen. Die Bewerber*innen erklären hierzu mit ihrer Teilnahme am Fotowettbewerb „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“ unwiderruflich ihre Zustimmung.
Zusatzbedingungen für die Fotos
- Notwendiger Bestandteil jeder Fotoeinreichung ist der Bezug zum Thema „Flüsse und Gewässer“. Zusätzlich müssen zu den Fotos der Bild-Titel sowie der Ort der Aufnahme des Motives angegeben werden.
- Es werden nur Einreichungen berücksichtigt, die Motive im Kreis Heinsberg abbilden. Personen dürfen nicht kenntlich abgebildet werden.
- Die Fotos können nur in einer Mindestgröße von 300 dpi und ausschließlich im Hochformat akzeptiert und im Kalender berücksichtigt werden.
- Fotokollagen und montierte Bilder sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
- Jede*r Teilnehmer*in erklärt mit der Absendung ihres/seines Fotos an die Kreissparkasse Heinsberg unwiderruflich ihr/sein Einverständnis mit der Veröffentlichung des Fotos auf der Website der Kreissparkasse Heinsberg.
- Die von der Fachjury ausgewählten Fotos werden im Fotokalender für das Jahr 2025 veröffentlicht. Gleichzeitig ist die/der Teilnehmer*in damit einverstanden, dass die hochgeladenen Fotos auch für andere Medien seitens der Sparkasse genutzt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch der Teilnehmer*innen auf Veröffentlichung ihres/seines Fotos im Kalender.
Jede*r Teilnehmer*in erklärt mit der Absendung seines Fotos an die Kreissparkasse Heinsberg unwiderruflich sein Einverständnis mit der Veröffentlichung des Fotos im Jahreskalender 2025 der Kreissparkasse Heinsberg. - Die Kreissparkasse Heinsberg weist darauf hin, dass die Veröffentlichung auf unserer Website Nutzungshandlungen (z. B. Download, Bearbeitung etc.) Dritter nach sich ziehen kann, welche außerhalb des Einflussbereichs der Kreissparkasse Heinsberg liegen.
Allgemeine Bestimmungen, Einräumung von Nutzungsrechten, Rechtsgarantie und Freistellung
- Jede*r Teilnehmer*in des Fotowettbewerbs „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“ versichert mit ihrer/seiner Teilnahme, dass die von ihm gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer ist ausschließlich für die inhaltliche Richtigkeit der mitgeteilten Angaben verantwortlich.
- Jede*r Teilnehmer*in des Fotowettbewerbs „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“ räumt der Kreissparkasse Heinsberg an sämtlichen der Kreissparkasse Heinsberg eingereichten Unterlagen (Bildern/Fotos) mit Einreichung unwiderruflich und unentgeltlich das übertragbare Recht ein, die Unterlagen im Rahmen der Durchführung, Nachbetrachtung und Dokumentation des Fotowettbewerbs „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“ und etwaiger Folgeaktionen in allen derzeit bekannten und künftigen Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verwerten und zu veröffentlichen sowie die eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte ganz oder teilweise Dritten einzuräumen oder an Dritte zu übertragen.
- Jede*r Teilnehmer*in, die/der am Fotowettbewerb „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“ teilnimmt, gewährleistet, dass
- sie/er Inhaber*in aller Rechte sämtlicher Mitwirkende und Beteiligter an den eingereichten Unterlagen und Materialien (Bilder/Fotos) ist, die für die Rechteeinräumung an die Kreissparkasse Heinsberg erforderlich sind.
- die von ihr/ihm bei der Kreissparkasse Heinsberg eingereichten Unterlagen und Materialien einschließlich Bildern/Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte Dritter.
- auch sonst Rechte Dritter der Rechtseinräumung an die Kreissparkasse Heinsberg sowie der Veröffentlichung und Nutzung der eingereichten Unterlagen und Materialien einschließlich Bildern/Fotos nicht entgegenstehen.
- Jede*r Teilnehmer*in am Fotowettbewerb „Flüsse und Gewässer im Kreis Heinsberg“ stellt die Kreissparkasse Heinsberg mit einer Teilnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsberatung, Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung frei, die dadurch entstehen, dass Dritte Ansprüche gegen die Kreissparkasse Heinsberg geltend machen, die von ihr/im verursacht sind und im Widerspruch zu der vorstehenden Rechtegarantie stehen.
- Es gilt deutsches Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Erkelenz.
Haftung
Die Kreissparkasse Heinsberg haftet nicht für die Verfügbarkeit der Internetseite des Fotowettbewerbs. Die Kreissparkasse Heinsberg kann ferner nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks haftbar gemacht werden. Ebenso übernimmt die Kreissparkasse Heinsberg keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Fotos.
Erkelenz, im Dezember 2023
KREISSPARKASSE HEINSBERG